Das Honorar orientiert sich an der Honorarrichtline des BVS, diese finden Sie hier (externer Link). Die Vergütung von Gerichtsgutachten ist im §9 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz geregelt. Die Immobilienbewertung fällt in die Honorargruppe 9.

Gern vereinbare ich mit Ihnen ein individuelles Pauschalhonorar je nach Art der Immobilie und Aufwand.

Ob Kauf oder Verkauf, ein unabhängig, sachverständig ermittelter Wert verschafft Ihnen in jedem Fall eine bessere Verhandlungsposition und spart am Ende bares Geld.