Ob Immobilienkauf, Verkauf, Erbschaftssteuer, Scheidung oder für Bilanzierungszwecke – Bei uns erhalten Sie Verkehrswertgutachten nach gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Grundsätzen.

Verkehrswertgutachten bei Kauf einer Immobilie

Mit einem von uns erstellten Verkehrswertgutachten können Sie feststellen, ob der angebotene Kaufpreis der Immobilie angemessen ist und welche Sanierungsmaßnahmen in naher Zukunft auf Sie zukommen. So können Sie sich beim Kauf einer Immobilie viel Geld und Ärger ersparen. Auch hinsichtlich der Kaufpreisverhandlung und einer anstehenden Finanzierung haben Sie mit unserem Verkehrswertgutachten eine sachliche Grundlage.

Verkehrswertgutachten bei Verkauf einer Immobilie

Sie haben sich entschlossen, Ihre Immobilie zu verkaufen? Dann sollten Sie Ihre Immobilie durch uns bewerten lassen. Wir ermitteln Ihnen den Wert Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Faktoren. Auch bei der Vermarktung Ihrer Immobilie steigert unser Gutachten die Erfolgsaussichten. Der Kaufinteressent bekommt Transparenz und Sicherheit. Letztendlich dient unser Verkehrswertgutachten auch bei der Kaufpreisverhandlung als sachliche Grundlage.

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft und Schenkung

In Fällen, in denen eine Immobilie oder ein Grundstück Bestandteil einer Erbschaft oder Schenkung ist, bittet das Finanzamt die Erben und Beschenkten über die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer zur Kasse. Die Höhe der zu zahlenden Steuer richtet sich nach dem Verkehrswert (Marktwert) der übertragenen Immobilie oder Grundstücks. Die Ermittlung des Wertes wird vom Finanzamt anhand eines einfachen Standardverfahrens vorgenommen. Meistens ist der so pauschal vom Finanzamt ermittelte Verkehrswert deutlich höher als der tatsächliche. Damit fällt auch gleichzeitig die fällige Steuer höher aus als notwendig.
Geben Sie sich mit der Bewertung des Finanzamtes nicht zufrieden. Wir berechnen für Sie den tatsächlichen Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie.

Verkehrswertgutachten für Bilanzierungszwecke

Börsennotierte Unternehmen in der Europäischen Union müssen ihre Jahresabschlüsse nach den Grundsätzen der IAS (= International Accounting Standards) oder IFRS (=International Financial Reporting Standards) erstellen. Nach IAS 16 § 31 ist für die Bilanzierung der beizulegende Zeitwert (Fair Value) von Grundstücken und Gebäuden anzugeben. Der Verkehrswert ist ein Marktwert und materiell identisch mit dem beizulegenden Zeitwert. Für solche Bewertungen bieten wir Ihnen die notwendige Bewertungsexpertise.

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